Göttingen (ots) - (mr)Aufgrund zahlreicher Presseanfragen zur Klageeinreichung eines Göttinger Rechtsanwaltes beim Verwaltungsgericht Göttingen, nimmt die Polizeidirektion (PD) Göttingen wie folgt Stellung:
Die Informationsübermittlung an den Niedersächsischen Verfassungsschutz durch die Polizei richtet sich nach den Bestimmungen des Nds. Verfassungsschutzgesetzes bzw. dem Runderlass des Nds. Innenministeriums vom 01.08.2012 zur Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattungen von Verlaufsberichten. Die Entscheidung über die weitere Verwendung oder Löschung dieser Informationen trifft die Verfassungsschutzbehörde in eigener Zuständigkeit. Da die Klageschrift der PD Göttingen nicht vorliegt, sind die konkreten Inhalte nicht bekannt. Im Hinblick auf ein etwaiges Klageverfahren gibt die Polizeidirektion Göttingen zum derzeitigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme ab.
Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Göttingen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0551/491-1004 Fax: 0551/491-1035 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!http://www.pd-goe.polizei-nds.de
Authors: Polizeidirektion Göttingen